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Aussprache im Landtag :

Gesetzentwurf über die Zuständigkeit für die Aufgaben des Einheitlichen Ansprechpartners im Freistaat Bayern

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FREIE WÄHLER haben keine Meinung zur bayerischen Asylpraxis :

Landespolitik

Oberstes Ziel der Asylpraxis in Bayern muss es sein, dass die Menschen, die in Bayern Schutz und Hilfe suchen, ihr grundgesetzlich garantiertes Recht auf Asyl ohne Einschränkungen ausüben können. Um zu einer menschenwürdigen Praxis im Vollzug des Asylbewerberleistungsgesetzes in Bayern zu kommen, forderte die SPD-Landtagsfraktion wenigstens einige Mindeststandards zu beachten.

So sollte ankommenden Flüchtlingen in den Erstaufnahmeeinrichtungen in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ausreichend rechtlich und medizinisch geschultes Personal zur Verfügung stehen. Dabei soll die Unterbringung in einer Gemeinschaftsunterkunft (GU) in der Regel die Verweildauer von einem Jahr nicht überschreiten.

Besonders schutzbedürftigen Personengruppen wie unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen, Familien mit mehreren Kindern und Menschen, denen aufgrund einer psychischen oder physischen Beeinträchtigung der Aufenthalt in der Gemeinschaftsunterkunft nicht zugemutet werden kann, müsse der Auszug aus der Gemeinschaftsunterkunft zeitnah nach Feststellung der Schutzbedürftigkeit erlaubt werden.

Weiter forderte die SPD, dass Menschen, die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge entweder als Asylberechtigte anerkannt wurden, denen ein Flüchtlingsschutz gewährt wurde oder bei denen ein Abschiebungsverbot festgestellt wurde, müssten möglichst zeitnah in eigene Wohnungen vermittelt werden und brauchten Zugang zum Arbeitsmarkt und zu Bildungs- und Ausbildungsmöglichkeiten. Besonders die Kinder sollten möglichst schnell alters- und bildungsgerecht eingeschult werden.

Es wurde auch beantragt, dass die Staatsregierung mit den Städten und Gemeinden vor Ort die Kostenerstattung neu regele. Dabei seien insbesondere die Jugendhilfekosten für Kinder mit Familien vom Freistaat Bayern zu tragen.

"Die Praxis der Umsetzung des Asylbewerberleistungsgesetzes in Bayern wurde bei der Anhörung am 23. April 2009 von allen Teilnehmern, die nicht zu den Behörden des Freistaats Bayern gehören, kritisiert. Die Anhörung muss Konsequenzen haben, es muss sich etwas ändern. Auffällig war bei der Anhörung, dass der Freistaat Bayern bei dem Vollzug der jeweiligen gesetzlichen Grundlagen im Wesentlichen davon ausgeht, dass die Menschen, die zu uns kommen, keinen Asylgrund haben, obwohl dies durch die Statistiken des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge widerlegt wird", stellt MdL Reinhold Perlak fest.

Dies bedeute für die Praxis, dass die Menschen Bedingungen vorfinden müssten, die es ihnen ermöglichen, sich persönlich zu entwickeln und eine eigene Zukunftsperspektive für sich und ihre Familien zu finden. Die Praxis des Asylvollzugs müsse viel stärker als bisher an dem Grundsatz eines selbstbestimmten Lebens der Asylbewerber orientiert sein. Die Asylbewerber müssten als Mitwirkende im Asylverfahren und nicht als bloße Hilfesuchende gesehen werden. Die Potenziale, gerade von Kindern und Jugendlichen, müssten erkannt und gefördert werden, so Perlak weiter. "Umso mehr ist es zu bedauern, dass die FREIEN WÄHLER hierzu keine einheitliche Meinung zu haben scheinen, deshalb enthielten sie sich der Stimme, CSU und FDP lehnten eine Verbesserung der Situation ab.

 

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